Mit dieser Fragestellung beteiligte sich der Landesfeuerwehrverband Berlin am 14. Bundesfachkongress 2026 des Deutschen Feuerwehrverbandes am 16. Oktober 2026 in Berlin. Im Leibniz-Saal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften stand der Kongress unter dem diesjährigen Thema
„Bevölkerungsschutz – militärische und zivile Verteidigung – aktueller denn je!“
Als Vertreter im gemeinsamen bundesweiten Fachausschuß des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren Bund betreut unser Fachbereichleiter Katastrophenschutz, Dr. Matthias Münch, das Thema Kritis-Dachgesetz. Und wenn es um Bevölkerungsschutz geht, dann gehört in diesen Kontext auch die aktuelle Entwicklung zum KRITIS-Dachgesetz. Eine widerstandsfähige zivile Gesellschaft setzt voraus, dass kritische Dienstleistungen auch unter außergewöhnlichen Bedingungen möglichst lange funktionieren – und dass wir wissen, was passiert, wenn sie es nicht mehr tun.
Eine zentrale Frage für die öffentlichen Feuerwehren ist deshalb: Welche Folgen haben die durch das KRITIS-Dachgesetz eingeführten Risikobewertungen, Einstufungen und gesetzlichen Resilienzmaßnahmen bei den KRITIS-Betreibern für die öffentliche Feuerwehr und die kommunale Gefahrenabwehr?
Passend dazu war auch Grit Tüngler, Präsidentin des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), beim Kongress zu Gast. Das BBK nimmt bei der Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes eine zentrale Rolle ein.
Auch wenn die die Umsetzung maßgeblich bestimmende KRITIS-Verordnung nur als erster Referentenentwurf vorliegt, als übergeordnetes Fazit darf gelten:
Das KRITIS-Dachgesetz ist kein Feuerwehrgesetz. Aber wenn Kritische Infrastrukturen ausfallen, wird daraus sehr schnell ein Thema für die Feuerwehr und alle anderen Hilfsorganisationen vor Ort.
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